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Das Förderangebot des Komitats Baranya: Mit welchen Mitteln kann ein neu ansiedelndes Unternehmen rechnen?

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Unternehmen, die sich neu in Baranya ansiedeln, können heute mit einer Vielzahl von – sich gegenseitig ergänzenden – Förderformen rechnen: auf landesweite Ausschreibungen, individuelle staatliche Fördermaßnahmen, TOP-Plus-Mittel des Landkreises, Beschäftigungsprogramme und Steuervergünstigungen. Die folgende Übersicht spiegelt den Stand vom Herbst 2025 wider.

1. Nationale Ausschreibungen zur Unternehmensförderung – GINOP Plus

Für Unternehmen, die sich in Baranya ansiedeln, ist die wichtigste EU-Förderquelle das Programm GINOP Plus (Operatives Programm für Wirtschaftsentwicklung und Innovation Plus), das etwa 30 % des gesamten ungarischen EU-Rahmenbetrags für den Zeitraum 2021–2027 verwaltet und speziell für Unternehmensentwicklung, F&E sowie Arbeitsmarktziele bestimmt ist.

Wichtigste Verbindungen, die auch von Baranya aus erreichbar sind:

  • Investitions- und Entwicklungsmaßnahmen für KMU (z. B. Ausschreibungen vom Typ GINOP_PLUSZ-1.2.1-21)
    • Technologieentwicklung, Kapazitätserweiterung, Anschaffung von Maschinen und Ausrüstung
    • Standort- und Infrastrukturentwicklungen
    • Typische Förderintensität: bis zu 70 %; die Höhe der Förderung kann je nach den Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung zwischen 10 und 629 Millionen HUF liegen.
  • F&E- und Innovationsprojekte
    • Entwicklung neuer Produkte, Technologien und Dienstleistungen
    • Förderung von geistigen Erzeugnissen, Patenten und Prototypen
    • typischerweise mit höherer Intensität, aber strengeren fachlichen Anforderungen.
  • Arbeitsmarkt- und Ausbildungsprogramme
    • Unterstützung bei der Arbeitssuche für junge Menschen und Berufseinsteiger
    • Förderung von betrieblichen Weiterbildungsprogrammen
    • Förderung von Kooperationen im Bereich der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung.

Ein neu ansiedelndes Unternehmen kann – je nach Branche, Größe und Standort – in der Regel Investitionszuschüsse (Maschinen, Hallen, Digitalisierung) mit Maßnahmen zur Personalentwicklung (Schulungen, Arbeitsmarktprogramme) kombinieren.

Wichtig: Der Umfang, die Fördermittel und die Bedingungen der einzelnen Ausschreibungen ändern sich ständig; daher sollten Sie stets die aktuellen Ausschreibungen auf dem offiziellen Ausschreibungsportal (palyazat.gov.hu) einsehen.

2. Individuelle staatliche Investitionsbeihilfen (HIPA, VIP, Ausbildungs- und F&E-Förderungen)

Bei größeren Investitionen – in der Regel in Höhe von mehreren Milliarden Forint – kommen Fördermittel auf der Grundlage individueller Regierungsbeschlüsse zum Tragen, die in Ungarn von der HIPA (Hungarian Investment Promotion Agency) koordiniert werden.

2.1. VIP-Finanzhilfe (einzelner Regierungsbeschluss)

Die Regierung fördert strategisch wichtige, hochwertige Investitionen durch VIP-Zuschüsse. Mit der Änderung des Systems im Jahr 2025 wird der Schwerpunkt ausdrücklich auf Projekte mit hoher Wertschöpfung, umweltfreundliche Projekte und Projekte gelegt, die die Zusammenarbeit mit Zulieferern stärken.

Allgemeine Merkmale:

  • Fördermittel für Großinvestitionen (in der Regel in Höhe von mehreren zehn Millionen Euro)
  • Ziel: Anziehung technologisch fortschrittlicher, exportfähiger und wertschöpfungsintensiver Aktivitäten nach Ungarn
  • Die Entscheidung ist das Ergebnis individueller Verhandlungen (HIPA + Regierung) und könnte daher bei der Ansiedlung großer Unternehmen in Baranya eine entscheidende Rolle spielen.

2.2. HIPA-Ausbildungsförderung

Die Regierung gewährt zudem landesweite Ausbildungsbeihilfen für Unternehmen, die in Ungarn ein Geschäftszentrum errichten oder erweitern bzw. Investitionen in Höhe von mindestens 5 Millionen Euro tätigen.

Wichtigste Parameter (Richtwerte):

  • Förderintensität: max. 50 % der Ausbildungskosten
  • Förderbetrag pro Teilnehmer: höchstens 5 000 Euro
  • Gesamtförderung für ein Projekt: höchstens 2 Millionen Euro.

Dies kann insbesondere bei der Inbetriebnahme eines neuen Werks oder Dienstleistungszentrums in Baranya von Bedeutung sein, wo innerhalb kurzer Zeit eine große Anzahl von Mitarbeitern eingearbeitet werden muss.

2.3. Investitionsanreize für Forschung und Entwicklung

Im Rahmen des HIPA-Systems wurde der Höchstbetrag der Fördermittel für F&E-Investitionen von 15 auf 25 Millionen Euro angehoben, wobei die Förderintensität in bestimmten Fällen je nach Umfang der Forschungsaktivitäten bis zu 50 % betragen kann.

Für ein Entwicklungszentrum, ein Ingenieurbüro oder einen Technologiepark, das bzw. der sich in Baranya ansiedelt, stellen diese Fördermittel einen erheblichen Anreiz dar.

3. Die Ressourcen von Baranya TOP Plus – Industriegebiet, Infrastruktur, investitionsfreundliches Umfeld

Der Komitat Baranya verfügt im Rahmen des Programms TOP Plus im Zeitraum 2021–2027 über einen regionalen Finanzrahmen von rund 92 Milliarden Forint. Ein erheblicher Teil davon fließt in die Infrastruktur zur Wirtschaftsförderung, in Industriegebiete sowie in Verkehrs- und Siedlungsentwicklungen.

Von den Hauptelementen des Integrierten Raumordnungsprogramms (ITP) sind folgende für ein neu ansiedelndes Unternehmen von besonderer Bedeutung:

  • Entwicklung von Gewerbegebieten und Industrieparks
    • Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Industrieparks, Erschließung mit Versorgungsleitungen
    • Ausbau des innerstaatlichen Straßennetzes sowie der Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur
    • Sanierung von Brachflächen.
  • Gezielte Entwicklung von Wirtschaftszonen
    • Wachstumsregion Pécs–Mohács
    • Zone zur Förderung des Tourismus
    • benachteiligte Gebiete im Westen und Süden, für die jedoch eine geringere Förderintensität gilt (Szigetvár, Sellye, Siklós, Ormánság).
  • Betrieb
    einer Investitionsförderungsagentur Die Aufgabe der regionalen Investitionsförderungsagentur besteht darin, Investitionen zu unterstützen, Unternehmen und Kommunen miteinander zu vernetzen und den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern.

Bei diesen Mitteln handelt es sich in der Regel nicht um direkte Unternehmensmittel, sondern um Fördermaßnahmen der kommunalen und regionalen Partner, die das Umfeld für ansiedelnde Unternehmen unmittelbar verbessern (Erreichbarkeit von Gewerbegebieten, Qualität der Infrastruktur, Möglichkeiten zur Anmietung von Hallenflächen usw.).

4. Fördermittel des Landkreises für Beschäftigung und den Arbeitsmarkt – „Baranya hilft“

Baranya führt von 2022 bis 2028 das Programm TOP_PLUSZ-3.1.1-21-BA1-2022-00001 mit dem Titel „Baranya hilft – Zusammenarbeit zur Förderung der Beschäftigung“, das ausdrücklich darauf abzielt, Arbeitgeber und Arbeitssuchende zusammenzubringen.

Im Rahmen des Programms stehen Unternehmen, die sich in Baranya niederlassen, unter anderem folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Lohnzuschuss
    • kann über das Kreisamt der Bezirksverwaltung beantragt werden
    • Für die Beschäftigung bestimmter Zielgruppen kann für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten eine Lohnzuschuss von bis zu 100 % gewährt werden
    • in der Regel mit einer Weiterbeschäftigungsverpflichtung von drei Monaten.
  • Arbeitsmarktdienstleistungen
    • Rekrutierung, Vorauswahl, Berufsorientierung
    • Einzel- und Gruppenberatung, Mentoring
    • Zusammenarbeit mit den örtlichen Bildungseinrichtungen. (Baranya)
  • Fördermittel für Ausbildung und Mobilität
    • Förderung von betrieblichen Weiterbildungen (Kompetenzentwicklung, Umschulung)
    • Reise-/Mobilitätszuschuss für neue Mitarbeiter
    • Fördermittel zur Unterstützung der Existenzgründung (Selbstständigkeit, Ausgründungen).

Das Programm zielt ausdrücklich darauf ab, Arbeitgebern, die sich in Baranya niederlassen, die Suche nach und die Ausbildung von lokalen Arbeitskräften zu erleichtern, insbesondere in benachteiligten Regionen.

5. Steuervergünstigungen und Freihandelszonen in Baranya

Zahlreiche Gemeinden im Komitat Baranya gelten gemäß der Regierungsverordnung als Freie Wirtschaftszone (SZVZ); deren Liste ist in einer landesweiten Rechtsvorschrift festgelegt (Regierungsverordnung Nr. 27/2013 vom 12. Februar).

Für ein neues Investitionsvorhaben kann dies in mehrfacher Hinsicht von Vorteil sein:

5.1. Steuervergünstigung für Entwicklungsvorhaben (TAO)

Für Investitionen, die gemäß dem Körperschaftsteuergesetz festgelegt sind – insbesondere in SZVZ-Gebieten –, kann eine Entwicklungssteuervergünstigung in Anspruch genommen werden, durch die sich die zu zahlende Körperschaftsteuer über mehrere Jahre hinweg erheblich senken lässt.

Gemäß dem methodischen Leitfaden von 2025 kann die Steuervergünstigung für Entwicklungsvorhaben beispielsweise in Anspruch genommen werden:

  • für Investitionen im Rahmen des SZVZ mit einem Gegenwartswert von mindestens 100 Millionen HUF
  • sowie auf bestimmte strategische Investitionen zur Förderung der Energiewende.

5.2. Zusammenfassung, De-minimis-Vorteile

In der Informationsbroschüre der NAV für das Jahr 2024 wird hervorgehoben, dass der Anschaffungspreis von Sachanlagen, die im Rahmen des SZVZ-Programms in Betrieb genommen werden, als sofort abzugsfähige Kosten verbucht werden kann und dass ein Teil der Investition als De-minimis-Beihilfe oder als Beihilfe im Rahmen einer Gruppenfreistellung gelten kann.

Dies kann insbesondere bei investitionsintensiven, aber volumenmäßig kleineren Projekten attraktiv sein (z. B. beim Kauf von Maschinen in einer SZVZ-Gemeinde im Komitat Baranya).

5.3. Steuervergünstigungen bei Sozialabgaben, Kommunalsteuern

Bei Unternehmen, die im Rahmen des SZVZ tätig sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzlich vorgesehene Steuervergünstigung für Sozialbeiträge gewährt werden, sowie:

  • lokale Gewerbesteuervergünstigung
  • Ermäßigungen oder Befreiungen bei der Grundsteuer bzw. der Gebäudesteuer
  • vergünstigter Grundstückspreis, Infrastrukturbeitrag.

Über deren Umfang entscheiden bereits die betroffenen Gemeinden; daher ist eine gezielte Abstimmung mit der ausgewählten Gemeinde ein entscheidender Schritt bei der Vorbereitung einer Ansiedlung.

6. Industrieparks, Sonderwirtschaftszonen und Hallenprojekte in Baranya

Eine Studie aus dem Jahr 2024 (Quelle: PBKIK) stellt die Freihandelszonen und Industrieparks im Komitat Baranya ausführlich vor und geht dabei unter anderem auf die Industriegebiete von Pécs, Komló, Mohács, Bóly, Szigetvár, Siklós sowie auf die freien Kapazitäten.

Ein neuer Investor kann in diesem Landkreis realistischerweise mit Folgendem rechnen:

  • An die Versorgungsnetze angeschlossene, erweiterbare Industriegebiete (Autobahn M6, Hauptstraße 6, kroatische Grenze, künftige Auswirkungen der Donaubrücke bei Mohács)
  • Hallenprojekte von Kommunen oder Industrieparks, langfristige Mietmodelle
  • Das günstige steuerliche Umfeld in Gemeinden mit SZVZ-Status sowie Förderprogramme mit höherer Förderintensität.

7. Fachliche Begleitung: Investitionsförderung und Partnerschaften

Auf der Grundlage der strategischen Dokumente des Landkreises und der Stadt strebt Baranya an, sich zu einem regionalen Wachstumszentrum zu entwickeln; dazu gehört der Betrieb einer Agentur zur Investitionsförderung sowie der Partnerschaft für Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung des Landkreises („Baranya segít“).

Ein neu gegründetes Unternehmen kann davon ausgehen, dass:

  • erhält Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Standorts (Industriepark, SZVZ-Standort, logistische Aspekte),
  • unterstützen Sie bei der Ermittlung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (GINOP Plusz, TOP Plusz, HIPA, Steuervergünstigungen),
  • sie arbeiten mit der Universität Pécs, Berufsbildungszentren und der Industrie- und Handelskammer zusammen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Arbeitskräfte und Ausbildungsangebote zur Verfügung stehen.

Zusammenfassend

Für ein Unternehmen, das sich in Baranya niederlässt, stehen heute auf mehreren Ebenen Fördermittel zur Verfügung:

  1. Nationale Fördermittel (GINOP Plus – Investitionen, F&E, Ausbildung).
  2. Spezielle staatliche Fördermaßnahmen (VIP-Zuschüsse, Ausbildungs- und F&E-Fördermittel über die HIPA).
  3. TOP-Plus-Entwicklungsprojekte auf Kreisebene, die Gewerbegebiete, Infrastruktur und ein investitionsfreundliches Umfeld schaffen.
  4. Beschäftigungsprogramme und Lohnzuschüsse (TOP_PLUSZ-3.1.1 „Baranya hilft“).
  5. Steuervergünstigungen und Sonderwirtschaftszonen in mehreren Gemeinden des Komitats Baranya.
  6. Fachliche Unterstützung und Partnerschaft, die Sie von der Vorbereitung des Projekts bis zur Personalbeschaffung begleitet.
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