Zwei Unternehmen in Szigetvár haben sich verpflichtet, auf von der Gemeinde gepachteten Industriegeländen insgesamt 105 Vollzeitstellen zu schaffen. Die Verträge wurden am 13. Oktober unterzeichnet. Aus öffentlich zugänglichen Dokumenten geht jedoch noch nicht hervor, welche Arten von Tätigkeiten auf den Grundstücken aufgenommen werden sollen, wie hoch die Investitionen der Unternehmen sein werden und bis wann sie ihre Beschäftigungszusagen erfüllen müssen.
Szigetvár hat mit zwei lokalen Unternehmen Verträge über die Nutzung von insgesamt 6.891 Quadratmetern kommunaler Industriefläche unterzeichnet. Der Stadtrat hatte Ende September die erfolgreichen Bieter ausgewählt, und laut dem Bericht des Bürgermeisters, der für die Sitzung am 29. Oktober erstellt wurde, wurden die Verträge am 13. Oktober unterzeichnet.
Die beiden Bieter haben sich verpflichtet, insgesamt mindestens 105 Vollzeitbeschäftigte einzustellen. Die Zahl erscheint zwar beachtlich, doch ist es wichtig, den genauen Wortlaut zu beachten: Es handelt sich hierbei nicht um bereits bestehende Arbeitsplätze, sondern um Zusagen, die im Angebot und anschließend im Vertrag gemacht wurden.
Die MÁTRA 94 Kft. hat 80 Stellen besetzt.
Die erste Ausschreibung betraf einen 2.000 Quadratmeter großen Teil des Grundstücks mit der Katasternummer 2099/1, das sich im Besitz der Gemeinde befindet und eine Gesamtfläche von 5.092 Quadratmetern aufweist.
In der Ausschreibung waren eine monatliche Mindestmiete von 0,50 Euro zzgl. MwSt. pro Quadratmeter sowie die Beschäftigung von mindestens zehn Vollzeitmitarbeitern vorgesehen. Während der Bewerbungsfrist vom 7. August bis zum 10. September ging nur ein Angebot ein.
Die MÁTRA 94 Kft. bot eine monatliche Miete von 0,67 Euro pro Quadratmeter zuzüglich Mehrwertsteuer an und verpflichtete sich, mindestens 80 Vollzeitstellen zu schaffen. Dies entspricht einer monatlichen Miete von 1.340 Euro bzw. 16.080 Euro pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer.
Das Unternehmen mit Sitz an der Zsibóti út in Szigetvár hat sein Angebot eingereicht. Aus den öffentlich zugänglichen Ausschreibungsunterlagen geht jedoch nicht hervor, welche wirtschaftlichen oder industriellen Aktivitäten das Unternehmen auf dem gepachteten Grundstück ausüben will, ob es den Bau einer neuen Anlage plant und wie hoch die geplante Investition ist.
FÁMA rechnet damit, 25 Arbeitsplätze zu schaffen
Das zweite Angebot betraf das 4.891 Quadratmeter große Grundstück an der Ország út 31 in Szigetvár mit der Katasternummer 2099/5. Den Unterlagen zufolge umfasst das als „Industriepark“ ausgewiesene Areal eine Werkstatt, ein Gebäude mit Toiletten und Umkleideräumen sowie ein Transformatorenhaus.
Auch für diese Immobilie ging nur ein gültiges Angebot ein. Die FÁMA ELSŐ MAGYAR AUTOMATA Zrt. erklärte sich bereit, eine monatliche Miete von 0,60 Euro pro Quadratmeter zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen und mindestens 25 Vollzeitmitarbeiter zu beschäftigen.
Die monatliche Miete für die gesamte Immobilie beträgt somit 2.934,60 Euro bzw. 35.215,20 Euro pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Firmensitz entspricht dem Standort der gemieteten Immobilie, doch auch in diesem Fall enthält der Antrag keine Angaben zur geplanten Tätigkeit, zur Investitionssumme oder zum Zeitpunkt der Einstellung von Mitarbeitern.
Die rechtliche Situation dieser Immobilie ist komplexer. Die Stadt erwarb sie im Jahr 2001, begann 2002 mit der Erschließung und errichtete später mit Mitteln der Europäischen Union und des Staates Straßen und öffentliche Versorgungsanlagen. Aus diesem Grund haben der ungarische Staat und die Ungarische Nationale Vermögensverwaltungsagentur (MNV) bis 2027 ein Vorkaufsrecht. Den Unterlagen zufolge hat die MNV keine Einwände gegen die Erschließung erhoben, doch mussten die Rechte des Staates bei der Vertragsunterzeichnung berücksichtigt werden.
51.000 Euro Jahreseinnahmen für die Gemeinde
Zusammen belaufen sich die beiden Verträge auf eine monatliche Miete von 4.274,60 Euro bzw. 51.295,20 Euro pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Miete ist in Euro angegeben, muss jedoch in Forint gezahlt werden; für die Umrechnung wird der Wechselkurs der Ungarischen Nationalbank vom 2. Januar des jeweiligen Jahres herangezogen, und der auf diese Weise berechnete Betrag gilt für das gesamte Jahr.
Die Vertragsentwürfe sehen eine unbefristete Mietdauer mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen vor. Die Kosten für Nebenkosten, Betrieb und Instandhaltung gehen zu Lasten der Mieter. Gemäß den Ausschreibungsunterlagen können Unternehmen von der Gemeinde eine Erstattung für von ihnen vorgenommene Verbesserungen nur auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung geltend machen.
Für beide Gebiete ging jeweils nur ein Angebot ein
Bei der Bewertung der Angebote entfielen 70 Prozent der Gewichtung auf die Miete und 30 Prozent auf die zugesagte Mitarbeiterzahl. Beide Unternehmen übertrafen die Schwelle von mindestens zehn neu geschaffenen Arbeitsplätzen deutlich und erreichten damit die maximale Punktzahl für das Teilkriterium „Beschäftigung“.
Die Intensität des Wettbewerbs wurde jedoch dadurch eingeschränkt, dass für jede Immobilie nur ein Angebot einging. So erzielte die Stadt zwar eine Miete, die über dem ausgeschriebenen Mindestbetrag lag, und eine deutlich höhere Zahl zugesagter Arbeitsplätze, doch gab es keinen tatsächlichen Bieterwettbewerb zwischen mehreren Bietern.
Auch geht aus den öffentlichen Unterlagen nicht eindeutig hervor, bis wann die 80 bzw. 25 Arbeitsplätze geschaffen werden müssen und wie lange sie erhalten bleiben müssen. Ebenso wenig legen die veröffentlichten Vorschläge und Vertragsvorlagen die detaillierten rechtlichen Konsequenzen einer Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen fest. Dies ist von Bedeutung, da die Beschäftigungsverpflichtung eines der wichtigsten Elemente des wirtschaftlichen Werts der Angebote darstellt.
Dies könnte ein wesentlicher Faktor auf dem lokalen Arbeitsmarkt sein
Laut den in der Strategie der Stadt zur Kriminalprävention 2025–2030 angeführten Beschäftigungsdaten gab es im Juli 2025 in Szigetvár 421 gemeldete Arbeitssuchende. Die 105 offenen Stellen entsprechen in etwa einem Viertel dieser Zahl.
Das bedeutet natürlich nicht, dass diese Investitionen automatisch Arbeitsplätze für ein Viertel der derzeitigen Arbeitssuchenden schaffen werden. Es ist nicht bekannt, welche Qualifikationen und Erfahrungen für die neuen Stellen erforderlich sein werden und ob die Unternehmen auf lokale oder regionale Arbeitskräfte zurückgreifen werden. Dennoch zeigt der Vergleich, dass die Umsetzung dieser Verpflichtungen spürbare Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt haben könnte.
In der kommenden Zeit wird es daher interessant sein, nicht nur darauf zu achten, wann die eigentliche Entwicklung dieser Gebiete beginnt, sondern auch darauf, welche Art von Investitionen die Unternehmen tätigen, wann die ersten Stellenanzeigen erscheinen und wie die Kommunalverwaltung über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen berichtet.
Wichtigste Quellen: