Die Bewerbungsrichtlinien für das Programm „B Light 2“ wurden veröffentlicht; das Programm fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen, die entlang der ungarisch-kroatischen Grenze tätig sind. Die Annahme von Bewerbungen wird voraussichtlich ab dem 24. September 2026 beginnen, und die Ausschreibung wird voraussichtlich zwei Monate lang offen bleiben.
B Light 2 – Förderung der grenzüberschreitenden geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen KMU, die auf beiden Seiten der ungarisch-kroatischen Grenze tätig sind: Im Rahmen des Interreg-VI-A-Programms „Ungarn–Kroatien“ werden der Aufbau und die Stärkung von Geschäftsbeziehungen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze gefördert.
Die Initiative bietet eine Plattform für ungarische und kroatische Unternehmen, die durch die Verfolgung gemeinsamer Geschäftsziele wachsen möchten. Im Mittelpunkt stehen die gemeinsame Entwicklung, die Schaffung neuer Produkte und Dienstleistungen, der Austausch von Wissen und Erfahrungen sowie der Zugang zu neuen Märkten. Die geografische Nähe der Grenzregion kann so zu einem greifbaren wirtschaftlichen Vorteil werden.
Im Rahmen dieses Programms kann das förderfähige Gesamtbudget für ein „Light“-Projekt zwischen 75.000 und 375.000 Euro liegen, wofür ein Zuschuss in Höhe von 60.000 bis 300.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragt werden kann. Die Förderintensität ist auf 80 Prozent begrenzt, sodass für die Umsetzung der Projekte ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erforderlich ist.
Diese Förderung kann eine Vielzahl von Initiativen zur Geschäftsentwicklung unterstützen. Zu den förderfähigen Aktivitäten zählen unter anderem die gemeinsame Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Technologien; Forschung, Entwicklung und Innovation; die Entwicklung von Technologien und Ausrüstung; die Schaffung digitaler Lösungen sowie die Inanspruchnahme externer Experten- und Beratungsdienste. Im Zusammenhang mit gemeinsamen Entwicklungsprojekten sind auch Aktivitäten im Bereich der Markterweiterung, der Geschäftsentwicklung und des Markteintritts förderfähig.
An dem Antrag müssen mindestens ein ungarischer und ein kroatischer Partner beteiligt sein. Das Programm richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen; vorbehaltlich der in der Ausschreibung festgelegten Bedingungen kann auch die Beteiligung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen möglich sein.
Das Gesamtvolumen des Projekts „B Light 2“ beläuft sich auf 10,79 Millionen Euro, wovon 8,63 Millionen Euro aus Mitteln der Europäischen Union stammen. Im Rahmen des Programms stehen EU-Mittel in Höhe von 7,50 Millionen Euro zur Förderung grenzüberschreitender Kooperationsprojekte von KMU zur Verfügung.
Die Antragsunterlagen für die Ausschreibung sind ab sofort auf der offiziellen Website des Interreg-Programms Ungarn–Kroatien verfügbar. Die Annahme der Anträge wird voraussichtlich am 24. September 2026 beginnen, und die Einreichungsfrist wird voraussichtlich zwei Monate betragen.
Die gemeinnützige Gesellschaft „Baranya County Development Agency Nonprofit Ltd.“ ist als regionaler Partner an der Umsetzung des Programms „B Light 2“ beteiligt und trägt im Rahmen dieses Programms dazu bei, Unternehmen im Komitat Baranya zu informieren und grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu fördern.
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung findet in Zusammenarbeit mit der Agentur eine Informationsveranstaltung statt; Einzelheiten zum Termin werden wir in Kürze bekannt geben. Bei dieser Veranstaltung erhalten Interessierte ausführliche Informationen zum Inhalt der Ausschreibung, zu den Bewerbungsvoraussetzungen sowie zu den wichtigsten Einzelheiten des Einreichungsverfahrens.
Um über die Ausschreibung „B Light 2“, den Informationstag und weitere Neuigkeiten auf dem Laufenden zu bleiben, tragen Sie sich bitte auf der Website von „Invest in Baranya“ in unseren Newsletter ein.