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Ein Entwicklungsfonds in Höhe von 11 Milliarden Forint könnte für KMU im Komitat Baranya bereitgestellt werden

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Derzeit wird eine spezielle Finanzierungsmöglichkeit für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen entwickelt, die im Komitat Baranya investieren. Im Rahmen des neuen KMU-Kreditprogramms des Fair Transition Fund können Finanzmittel in Höhe von 5 bis 500 Millionen Forint beantragt werden, von denen bis zur Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden kann, während der Rest als zinsloses Investitionsdarlehen zur Verfügung steht. Für Projekte, die im Komitat Baranya umgesetzt werden, ist ein separates Budget in Höhe von 11 Milliarden Forint vorgesehen.

Der Entwurf der Ausschreibung mit dem Titel „Just Transition Fund (JTF) – Kreditprogramm für KMU“ und der Referenznummer KEHOP Plusz-5.1.0-26 wurde zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Das Gesamtbudget des Programms beläuft sich auf 31 Milliarden Forint: Von diesem Betrag würden 11 Milliarden Forint für Projekte im Komitat Baranya und weitere 20 Milliarden Forint für Projekte in den Komitaten Borsod-Abaúj-Zemplén und Heves bereitgestellt.

Das Programm verfolgt einen doppelten Zweck. Einerseits würde es zu einer erheblichen Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von Unternehmen beitragen; andererseits würde es Mittel für die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit der grünen und Kreislaufwirtschaft bereitstellen.

Es ist jedoch zu beachten, dass es sich hierbei derzeit lediglich um einen Entwurf der Ausschreibung handelt. Die Bedingungen können sich im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens und bei Veröffentlichung der endgültigen Ausschreibung noch ändern.

Ein zinsloses Darlehen und ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, kombiniert in einem einzigen Programm

Das Darlehensprogramm bietet eine sogenannte „einstufige Kombinationsfinanzierung“ an. Das bedeutet, dass Unternehmen mit einem einzigen Antrag sowohl ein zinsloses Investitionsdarlehen als auch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen können.

Gemäß dem Entwurf können pro Projekt Fördermittel in Höhe von mindestens 5 Millionen und bis zu 500 Millionen Forint beantragt werden. Bis zu 50 Prozent dieses Betrags können als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, dessen Höhe den Betrag des zinslosen Darlehensanteils nicht überschreiten darf. Der höchste Zuschusssatz wird jedoch nicht automatisch gewährt: Seine tatsächliche Höhe hängt von der Größe des Unternehmens, der Art der Investition und der geltenden Kategorie staatlicher Beihilfen ab. Der Beihilfeanteil des zinsgünstigen Darlehens wird ebenfalls in die zulässige Beihilfeintensität einbezogen.

Unternehmen müssen mindestens 10 Prozent der förderfähigen Projektkosten aus eigenen Mitteln aufbringen. Diese Mittel dürfen keine staatlichen Fördermittel enthalten, und der Nachweis über ihre Verwendung muss spätestens vor der ersten Auszahlung erbracht werden.

Der Zinssatz für dieses Darlehen beträgt null Prozent pro Jahr, sowohl während der tilgungsfreien Zeit als auch danach. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungsgebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Gebühren für Vertragsänderungen an; Kosten wie beispielsweise für Gutachten oder an Dritte zu entrichtende Notargebühren können jedoch vom Unternehmen zu tragen sein. Für den Erwerb von Sachanlagen kann zudem ein Lieferantenvorschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbetrags in Anspruch genommen werden.

Unternehmen können zwischen zwei Arten von Entwicklungszielen wählen

Der erste Schwerpunktbereich des Programms umfasst den Technologiewandel, die Emissionsminderung und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Zu den förderfähigen Maßnahmen können unter anderem gehören:

  • Ersetzung bestehender Produktionstechnologie durch neue, energieeffiziente Maschinen und Anlagen;
  • Modernisierung der Fertigungsprozesse;
  • Anschaffung energieeffizienter Anlagen und Lösungen zur Optimierung der Produktion;
  • Nutzung von Abwärme und Restwärme aus eigenen oder fremden Anlagen;
  • Dämmung von Gebäudefassaden, Fußböden oder Dächern;
  • Austausch von Fenstern und Türen sowie Einbau von Jalousien;
  • Modernisierung von Heizungs-, Kühlungs-, Lüftungs- und Warmwasserversorgungsanlagen;
  • Einbau von Wärmepumpen, Wärmerückgewinnungsanlagen und Solarkollektoren;
  • energieeffiziente, sensorgesteuerte Beleuchtung;
  • der Einsatz von Energiemanagementsystemen und intelligenten Zählern.

Investitionen in Energieeffizienz müssen zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 30 Prozent führen. Im Falle eines Technologiewechsels müssen die Einsparungen in Bezug auf den jeweiligen Produktionsprozess, die Maschinen oder die Logistikeinheit nachgewiesen werden, wobei mindestens die bisherige Produktionskapazität erhalten bleiben muss. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden muss diese Anforderung auf Gebäudeebene erfüllt werden; bei komplexen Investitionen, die sowohl Gebäude als auch Technik umfassen, muss sie auf Standortebene erfüllt werden.

Bei technologischen Umstellungen, die auf eine Emissionsminderung abzielen, muss zudem eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang können auch neue Anlagen und Technologien im Zusammenhang mit Elektrifizierung, grünem Wasserstoff oder der Nutzung von Biogas förderfähig sein.

Die erwarteten Energieeinsparungen oder Emissionsminderungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung durch entsprechende Energiedokumente oder ein Energieaudit belegt werden. Nach Abschluss des Projekts wird im Rahmen einer Nachmessung überprüft, ob das Unternehmen die versprochenen Ergebnisse tatsächlich erzielt hat.

Ein Solarmodul kann nur ein Teil eines komplexen Projekts sein

Gemäß dem Entwurf der Ausschreibung können Solaranlagen und Stromspeichersysteme zwar in das Projekt einbezogen werden, sind jedoch als eigenständige Investitionen nicht förderfähig. Sie dürfen lediglich als ergänzende Komponenten eines umfassenden Energieeffizienz- oder Technologiewandelprojekts dienen, und ihre Gesamtkosten dürfen 20 Prozent der gesamten förderfähigen Projektkosten nicht überschreiten.

Der erzeugte Strom muss zur Deckung des Eigenverbrauchs des Unternehmens verwendet werden; die geförderte Anlage darf keinen Strom ins Netz zurückspeisen. Einsparungen, die durch die Solarstromerzeugung erzielt werden, dürfen nicht auf das vorgeschriebene Primärenergieeinsparungsziel von 30 Prozent angerechnet werden.

Neue Anlagen, Heizsysteme und Technologien zur Energieerzeugung, die direkt fossile Brennstoffe – wie Erdgas, Kohle oder Brennstoffgemische – nutzen, kommen für eine Förderung im Rahmen des Programms nicht in Frage.

Es können auch neue Unternehmen im Bereich der grünen und kreislauforientierten Wirtschaft gegründet werden

Der zweite Schwerpunktbereich dient der wirtschaftlichen Diversifizierung von Unternehmen. Im Rahmen dieser Initiative stehen Fördermittel für Investitionen zur Verfügung, die neue oder erheblich erweiterte Aktivitäten in den Bereichen grüne Wirtschaft, Kreislaufwirtschaft oder Dienstleistungen schaffen und gleichzeitig zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze beitragen.

Zu den förderfähigen sauberen Technologien zählen unter anderem Solar- und Windenergietechnologien, Batterien und Energiespeichersysteme, Wärmepumpen, Geothermie- und Wasserstofftechnologien, nachhaltige Biogas- und Biomethanlösungen, Lade- und Netztechnologien sowie weitere Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung.

Der Umfang der Entwicklungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft könnte sogar noch größer sein. Förderfähig sind Investitionen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • den Materialverbrauch oder die Menge an Fertigungsabfällen zu reduzieren;
  • die Lebensdauer, Reparaturfähigkeit oder Recyclingfähigkeit der Produkte zu verbessern;
  • Kapazitäten für die Aufarbeitung, Reparatur oder Wiederaufbereitung gebrauchter Produkte schaffen;
  • ein Geschäftsmodell entwickeln, das auf der gemeinsamen Nutzung von Vermögenswerten, Vermietung oder dem „Product-as-a-Service“-Konzept basiert;
  • ein System zur Abfallsammlung, Rücknahme oder Rückführung einrichten;
  • Sie erleichtern die Aufbereitung und Wiederverwendung von Abfällen, Nebenprodukten und Sekundärrohstoffen;
  • Sie entwickeln einen digitalen Marktplatz oder eine andere technologische Lösung für den Vertrieb von Sekundärrohstoffen und wiederverwendbaren Produkten.

In diesem Zielbereich kann die Förderung neben dem Erwerb neuer Maschinen und Ausrüstung auch den Bau, die Erweiterung, die Sanierung oder die Modernisierung von Immobilien umfassen. Als ergänzende Maßnahmen können auch Marktstudien, Marktforschung, Marketingmaßnahmen sowie die Teilnahme an nationalen und internationalen Messen förderfähig sein, wobei bestimmte Kostenobergrenzen gelten.

Entscheidend ist nicht der Sitz des Unternehmens, sondern der Standort der Investition.

Eine wichtige räumliche Regelung des Programms besagt, dass kein Firmensitz im Landkreis Baranya erforderlich ist. Ein Projekt eines Unternehmens, das in einem anderen Landkreis oder sogar im Ausland registriert ist, kann förderfähig sein, sofern die Investition im Landkreis Baranya getätigt wird.

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Kreditantrags muss der Projektstandort jedoch bereits im Handelsregister oder einem anderen geeigneten Register als Sitz, Geschäftsstandort oder Zweigniederlassung des Unternehmens eingetragen sein. Der Begünstigte muss an diesem Standort während der gesamten Laufzeit des Kredits seine Geschäftstätigkeit ausüben.

Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, die mindestens ein vollständiges, abgeschlossenes Geschäftsjahr vorweisen können, sind zur Teilnahme an dem Programm berechtigt. Einzelunternehmen, Unternehmensgesellschaften, Genossenschaften und bestimmte gemeinnützige Unternehmensgesellschaften sind ebenfalls teilnahmeberechtigt. Start-ups und Konsortien sind jedoch nicht zur Teilnahme an dem Programm berechtigt.

Der Gesamtbetrag der beantragten Fördermittel darf das Fünfzehnfache des Betriebsgewinns des vollständigen, abgeschlossenen Geschäftsjahres, das der Prüfung des Antrags vorausgeht, nicht überschreiten.

An die Förderung sind strenge Leistungsauflagen geknüpft

Der Verbleib des nicht rückzahlbaren Teils des Zuschusses hängt von der Erreichung der vereinbarten Ergebnisse ab.

Bei Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Verringerung von Emissionen ist eine Einsparung bzw. Emissionsminderung von 30 Prozent eine grundlegende Fördervoraussetzung. Kann das Unternehmen dies nach Abschluss des Projekts nicht hinreichend nachweisen, so kann die Transaktion laut Verordnungsentwurf als vorschriftswidrig eingestuft werden, und der gesamte ausgezahlte Förderbetrag kann zurückgefordert werden.

Bei Projekten zur Diversifizierung ist die Erhaltung bestehender Arbeitsplätze die wichtigste Leistungsauflage. Erfüllt das Unternehmen die im Darlehensvertrag festgelegte Beschäftigungsverpflichtung nicht, kann der nicht rückzahlbare Zuschussanteil in ein zinsloses Darlehen umgewandelt werden.

Die Bewerbungsfrist beginnt voraussichtlich im Januar 2027

Gemäß dem geplanten Zeitplan können Unternehmen ihre Anträge zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2027 oder bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel bei den benannten Vermittlungsstellen des MFB-Pont-Plusz-Netzwerks einreichen. Pro Zielgebiet darf ein Unternehmen höchstens einen genehmigten Antrag haben.

Die Projekte müssen innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsunterzeichnung sowohl baulich als auch finanziell abgeschlossen sein. Die Laufzeit des Darlehens richtet sich nach der Abschreibungsdauer der erworbenen Vermögenswerte; bei Vorhaben, die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden oder Immobilieninvestitionen umfassen, darf die Laufzeit 120 Monate nicht überschreiten.

In der Regel dürfen die Bauarbeiten erst nach Einreichung des Antrags beginnen. Als Baubeginn gilt nicht nur der Beginn der Bautätigkeiten, sondern auch die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung. Aus diesem Grund müssen Unternehmen, die den Zuschuss beantragen, besonders auf die zeitliche Planung der Vorbereitungs- und Beschaffungsmaßnahmen achten.

Es ist ratsam, sich schon jetzt auf Projekte vorzubereiten

Das speziell für den Komitat Baranya bereitgestellte Budget in Höhe von 11 Milliarden Forint könnte eine der bedeutendsten Entwicklungschancen der letzten Zeit darstellen, insbesondere für die Unternehmen und Investitionsstandorte des Komitats.

Das Programm ist nicht einfach nur ein Zuschuss für die Anschaffung von Ausrüstung: Unternehmen müssen messbare Ergebnisse bei der Energieeinsparung oder Emissionsminderung sowie eine echte Diversifizierung in Richtung einer grünen Wirtschaft nachweisen. Aus diesem Grund ist es ratsam, bereits vor der Veröffentlichung der endgültigen Ausschreibung die technischen Details der geplanten Investition, die Rechtsform des Betriebs, den Bedarf an energiebezogenen Unterlagen, die Verfügbarkeit von Eigenmitteln sowie die Verpflichtungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu prüfen.

Stellungnahmen zum Entwurf der Ausschreibung können bis zum 12. Oktober 2026 über den Bereich „Partnerschaftsforum“ des Antragsportals eingereicht werden. Unternehmen, die einen Antrag stellen möchten, müssen ihre Anträge in jedem Fall auf die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der endgültigen Ausschreibung geltenden Bedingungen stützen.

Quellen: Förderportal – öffentliche Konsultation; KEHOP Plus 5.1.0-26 – Entwurf einer Ausschreibung; Industrie- und Handelskammer Pécs-Baranya.

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